Preisüberwacher: Limeco prüft Vorgehen
Der Eidgenössische Preisüberwacher hat am 18. September 2020 mitgeteilt, dass er eine Verfügung erlassen hat; mit dieser verpflichtet er Limeco, ab 1. Januar 2021 den Verrechnungspreis für Siedlungsabfall für ihre Zürcher Einliefergemeinden von CHF 150 auf CHF 102 pro Tonne zu senken.
Gegenstand der Verfügung sind die Entgelte, die Limeco den Zürcher Einliefergemeinden für die Entsorgung des Siedlungsabfalls verrechnet. Limeco ist weiterhin überzeugt, dass diese Entgelte angemessen und für eine nachhaltige, kostendeckende und verursachergerechte Entsorgung des Siedlungsabfalls notwendig sind. Sie wurden auf der Grundlage des finanziellen Führungssystems für Kehrichtverbrennungsanlagen des Kantons Zürich (FFS) berechnet. Das kantonale Aufsichtsorgan – das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) – überprüft die Verrechnungspreise von Limeco jährlich und hat diese bis dato stets als korrekt befunden.
Nach Auffassung von Limeco stellt der Preisüberwacher mit seiner Verfügung das System der Entsorgung von Siedlungsabfall im Kanton Zürich in Frage. Zudem schafft er ein erhebliches Risiko, dass die Kosten der Entsorgung von Siedlungsabfall nicht von den Verursachern, sondern vom Steuerzahler und von künftigen Generationen getragen werden müssen.
Gegen die Verfügung des Preisüberwachers steht das Rechtsmittel der Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage. Limeco ist bereits daran, die juristische Situation zu prüfen. Sie wird innerhalb der Beschwerdefrist über das weitere Vorgehen entscheiden und dazu informieren.