Gabriela Kofel

Gabriela Kofel

Leiterin Kommunikation

Dietikon, 19. Oktober 2020

Beschwerde von Limeco gegen die Verfügung des Preisüberwachers

Der Preisüberwacher will Limeco mit seiner Verfügung vom 16. September 2020 verpflichten, den Verrechnungspreis für die Verwertung von Siedlungsabfall zu senken. In seiner Begründung geht er allerdings von falschen Annahmen aus. Limeco hat deshalb gegen die Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Der Preisüberwacher leitete 2018 ein formelles Untersuchungsverfahren zu den Verrechnungspreisen der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) von Limeco ein. Mit der Verfügung vom 16. September 2020 will er Limeco nun verpflichten, den Preis für die Verwertung des Siedlungsabfalls der Zürcher Einliefergemeinden in der KVA zu senken.

Limeco ist überzeugt, dass ihre Verrechnungspreise für die Verwertung des Siedlungsabfalls den Vorgaben von Bund und Kanton Zürich entsprechen. Die Preise sind angemessen und für eine nachhaltige, kostendeckende und verursachergerechte Entsorgung des Siedlungsabfalls notwendig. Für die Trägergemeinden und die Kunden entsteht so langfristig der grösste Nutzen bei geringsten Risiken. Nach Auffassung von Limeco hat der Preisüberwacher zudem keine Kompetenz, um in die Festlegung der Verrechnungspreise einzugreifen.

Die Verrechnungspreise müssen die langfristige künftige Entwicklung der Abfallentsorgung sowie deren Kosten berücksichtigen. Dazu gehören neben dem Betrieb auch die Investitionen, welche in bestehende und künftige Anlagen zu leisten sind. Die von Limeco und deren Trägerschaft festgelegten und vom Kanton Zürich geprüften Verrechnungspreise gewährleisten diese langfristige Perspektive. Der Preisüberwacher dagegen macht nur eine Momentaufnahme und geht dabei von anderen, teils auch unrichtigen Annahmen aus als Limeco und der Kanton Zürich.

Limeco legt deshalb beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Beschwerde gegen die Verfügung des Preisüberwachers ein.