Was ändert sich konkret?
Der revidierte Vertrag präzisiert vier Bereiche: den Zweck, die Steuerung, die Haftung und deren Abgeltung.
Was bedeutet der erweiterte Zweckartikel?
Die hoheitlichen Aufgaben der Abwasserreinigung und der Abfallwirtschaft bleiben der Grundauftrag von Limeco. Neu kommt der Anspruch dazu, einen bedeutenden Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu leisten. Ein unternehmerisches Leistungsprogramm beschreibt die Tätigkeit von Limeco neu: Abwasserwirtschaft, Abfallwesen sowie Produktion, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie. So erhält Limeco mehr Handlungsspielraum innerhalb klar definierter Grenzen.
Wer behält die Kontrolle über Limeco?
Die Gemeinden über ein gemeinsames Aufsichtsgremium: im Kontrollorgan sind alle acht Trägergemeinden vertreten. Das Kontrollorgan beschliesst über Budget, hoheitliche Entgelte und Risikoabgeltung, genehmigt die Jahresrechnung und wählt den Verwaltungsrat sowie die Revisionsstelle. Bei hohen Ausgaben kann es einen Ausgabenvorbehalt anbringen: ab 1 Million Franken bei wiederkehrenden und ab 10 Millionen Franken bei einmaligen Ausgaben muss der Verwaltungsrat dem Kontrollorgan einen begründeten Einzelantrag vorlegen. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung erhalten im Gegenzug etwas höhere Finanzkompetenzen, damit Limeco unternehmerisch beweglich bleibt.
Wie wird die beschränkte Haftung der Gemeinden geregelt?
Heute haften die Trägergemeinden bei vertraglichen Verpflichtungen solidarisch und unbeschränkt. Im neuen Anstaltsvertrag haften die Trägergemeinden subsidiär und solidarisch mit einer Obergrenze von 250 Millionen Franken. Intern verteilt sich die Haftung nach der Einwohnerzahl jeder Gemeinde.
Was heisst Abgeltung der Haftung?
Limeco vergütet den Gemeinden das Haftungsrisiko. Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen aus dem gewerblichen Abfall (Marktkehricht) in der KVA und Fernwärme (Regiowärme). Die Abgeltung beträgt davon mindestens 1 Prozent und höchstens 10 Prozent. Beispiel: Auf Basis der Jahresrechnung 2023 ergibt das eine Summe zwischen rund 77 777 und 777 765 Franken pro Jahr. Den genauen Betrag legt das Kontrollorgan jährlich fest. Wichtig: Eine Auszahlung darf nicht zu einem negativen Jahresergebnis von Limeco führen.