Abstimmung über den neuen Anstaltsvertrag von Limeco

Limeco macht aus Abfall und Abwasser saubere Energie — für ein lebenswertes Limmattal. Damit das auch in Zukunft funktioniert, braucht das Regiowerk einen zeitgemässen Rahmen. Am 29. November 2026 entscheiden die Stimmberechtigten der acht Trägergemeinden über die Revision des Anstaltsvertrags. Der Verwaltungsrat und das Kontrollorgan mit den Delegierten der Trägergemeinden empfehlen ein Ja.

Der Gründungsvertrag (Anstaltsvertrag) der IKA Limeco stammt aus dem Jahr 2010. Seither hat sich das Umfeld stark verändert.

Was ist der Anstaltsvertrag?

Der Anstaltsvertrag ist quasi die Verfassung von Limeco. Er regelt, was Limeco tun darf, wie sie organisiert ist und wer welche Entscheidungen trifft. Seit der Umwandlung vom Zweckverband in eine Interkommunale Anstalt (2010) hat sich das Umfeld stark verändert. Der revidierte Vertrag berücksichtigt die heutige Situation und gibt Limeco den nötigen unternehmerischen Handlungsspielraum, während die Kontrolle in den Händen der Trägergemeinden bleibt.

Warum ist die Revision nötig?

Seit über 65 Jahren reinigt Limeco das Limmattaler Abwasser und verwertet den regionalen Abfall. Aus diesen Rohstoffen entsteht mehrheitlich CO2-neutrale Energie: Strom, Wärme und Gas für die Region. Aus der Entsorgerin ist auch eine Versorgerin geworden. Diese dritte Aufgabe, die Gewinnung und Verteilung erneuerbarer Energie, ist im Gründungsvertrag aber nicht ausreichend verankert. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen verschärft:

  • Die Limmattaler Bevölkerung ist stark gewachsen.
  • Die nationalen und regionalen Klimaziele sind hoch gesteckt.
  • Umwelt- und Naturschutz sowie weitere Regulatorien wurden verschärft.
  • Kehrichtverwertungsanlage (KVA) und Abwasserreinigungsanlage (ARA) erreichen das Ende ihrer Lebensdauer und müssen bis 2024 resp. 2050 gesamterneuert werden (Generationenprojekt Limmattaler Energiezentrum)

Dazu kommen formelle Gründe. Der bestehende Vertrag lässt zu viel Interpretationsspielraum offen: Wer darf was entscheiden? Zudem haben die acht Trägergemeinden am 1. Juli 2023 eine neue Eigentümerstrategie in Kraft gesetzt, mit der der Anstaltsvertrag harmonisiert werden muss. Und angesichts der grossen Investitionen bis 2050 soll die Haftung der Gemeinden klar geregelt und finanziell abgegolten werden.

Was ändert sich konkret?

Der revidierte Vertrag präzisiert vier Bereiche: den Zweck, die Steuerung, die Haftung und deren Abgeltung.

Was bedeutet der erweiterte Zweckartikel?

Die hoheitlichen Aufgaben der Abwasserreinigung und der Abfallwirtschaft bleiben der Grundauftrag von Limeco. Neu kommt der Anspruch dazu, einen bedeutenden Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit erneuerbarer Energie zu leisten. Ein unternehmerisches Leistungsprogramm beschreibt die Tätigkeit von Limeco neu: Abwasserwirtschaft, Abfallwesen sowie Produktion, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie. So erhält Limeco mehr Handlungsspielraum innerhalb klar definierter Grenzen.

Wer behält die Kontrolle über Limeco?

Die Gemeinden über ein gemeinsames Aufsichtsgremium: im Kontrollorgan sind alle acht Trägergemeinden vertreten. Das Kontrollorgan beschliesst über Budget, hoheitliche Entgelte und Risikoabgeltung, genehmigt die Jahresrechnung und wählt den Verwaltungsrat sowie die Revisionsstelle. Bei hohen Ausgaben kann es einen Ausgabenvorbehalt anbringen: ab 1 Million Franken bei wiederkehrenden und ab 10 Millionen Franken bei einmaligen Ausgaben muss der Verwaltungsrat dem Kontrollorgan einen begründeten Einzelantrag vorlegen. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung erhalten im Gegenzug etwas höhere Finanzkompetenzen, damit Limeco unternehmerisch beweglich bleibt.

Wie wird die beschränkte Haftung der Gemeinden geregelt?

Heute haften die Trägergemeinden bei vertraglichen Verpflichtungen solidarisch und unbeschränkt. Im neuen Anstaltsvertrag haften die Trägergemeinden subsidiär und solidarisch mit einer Obergrenze von 250 Millionen Franken. Intern verteilt sich die Haftung nach der Einwohnerzahl jeder Gemeinde.

Was heisst Abgeltung der Haftung?

Limeco vergütet den Gemeinden das Haftungsrisiko. Bemessungsgrundlage sind die Einnahmen aus dem gewerblichen Abfall (Marktkehricht) in der KVA und Fernwärme (Regiowärme). Die Abgeltung beträgt davon mindestens 1 Prozent und höchstens 10 Prozent. Beispiel: Auf Basis der Jahresrechnung 2023 ergibt das eine Summe zwischen rund 77 777 und 777 765 Franken pro Jahr. Den genauen Betrag legt das Kontrollorgan jährlich fest. Wichtig: Eine Auszahlung darf nicht zu einem negativen Jahresergebnis von Limeco führen.

Akteneinsicht: Wo liegen die Unterlagen auf?

Die Stimmberechtigten sowie die Rechnungsprüfungskommissionen der Trägergemeinden werden darauf hingewiesen, dass die Aktenauflage zu dieser Abstimmungsvorlage bei der Geschäftsstelle der Interkommunalen Anstalt Limeco, Reservatstrasse 5, 8953 Dietikon, erfolgt. Die Unterlagen können dort zu den ordentlichen Geschäftszeiten nach vorgängiger Anmeldung eingesehen werden (Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16.45 Uhr, Tel. 044 745 64 64, .

Vier Informationsabende

Limeco informiert an vier öffentlichen Abenden über die Vorlage und steht für Fragen zur Verfügung. Alle Veranstaltungen beginnen um 19.30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Dienstag, 10. November 2026

Gewerbehaus, Heimstrasse 46, 8953 Dietikon
(2 Gehminuten ab Busstation Pestalozzi, kostenlose Parkplätze auf dem Coop-Areal an der Reservatstrasse)

Donnerstag, 12. November 2026

Startup Space, Wiesenstrasse 10A, 8952 Schlieren
(5 Gehminuten ab Bahnhof Schlieren, beschränkte Anzahl gebührenpflichtiger Parkplätze)

Dienstag, 17. November 2026

Gemeindesaal, Huebwiesenstrasse 36, 8954 Geroldswil
(2 Gehminuten ab Busstation Geroldswil Zentrum, gebührenpflichtige Parkplätze im Parkhaus Zentrum)

Mittwoch, 18. November 2026

Kirchgemeindesaal, Goldschmiedstrasse 8, 8102 Oberengstringen
(2 Gehminuten ab Busstation Oberengstringen Zentrum, gebührenpflichtige Parkplätze im Parkhaus Zentrum)